Volksentscheid Fahrrad Berlin: auf geht’s zur nächsten Etappe

Viele von euch (besonders die Berliner) haben bestimmt bereits vom Berliner Fahrrad Volksentscheid gehört: Dieser hat die Einführung eines Radverkehrsgesetzes zum Ziel, für das in einem Volksentscheid zunächst erfolgreich abgestimmt werden muss. Für alle, die aber bisher nicht so ganz im Thema stecken, stellen wir hier gerne noch einmal die wichtigsten Facts zusammen:

Warum ein Volksentscheid Fahrrad?

Trotz stetig steigender Zahlen an Radfahrern in Berlin hat sich in den letzten Jahren die Berliner Radverkehrsstrategie nur wenig verbessert: Marode und schlecht ausgebaute Radwege und eine ständig steigende Menge an Kraftfahrzeugen haben die Organisatoren des Berliner Volksentscheides aktiv werden lassen. Sie haben die öffentliche Diskussion angeschoben und haben ein Volksbegehren und den darauffolgenden Volksentscheid Fahrrad auf die Beine gestellt.

Die 10 Ziele des Volksentscheides Fahrrad Berlin

Im Einzelnen geht es den Initiatoren des Berliner Fahrrad Volksentscheides um diese 10 Hauptziele:

  • Ziel 1: 350 Kilometer sichere Fahrradstraßen auch für Kinder
  • Ziel 2: Zwei Meter breite Radverkehrsanlagen an jeder Hauptstraße
  • Ziel 3: 75 gefährliche Kreuzungen pro Jahr sicher machen
  • Ziel 4: Transparente, schnelle und effektive Mängelbeseitigung
  • Ziel 5: 200.000 mal Fahrradparken an ÖPNV-Haltestellen und Straßen
  • Ziel 6: 50 Grüne Wellen fürs Fahrrad
  • Ziel 7: 100 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr
  • Ziel 8: Fahrradstaffeln und eine Sondereinheit Fahrraddiebstahl
  • Ziel 9: Mehr Planerstellen und zentrale Fahrradabteilungen
  • Ziel 10: Berlin für mehr Radverkehr sensibilisieren

Alle Ziele können hier noch einmal ausführlich nachgelesen werden.

Das Fahrrad-Gesetzes

Mit Unterstützung von Juristen, Verkehrsexperten und Insidern aus der Verwaltung hat die Initiative Volksentscheid Fahrrad Berlin das Fahrrad-Gesetz fertiggestellt. Alle Details zum Gesetz sowie die einzelnen Versionen des Gesetzes gibt es hier.

So funktioniert der Volksentscheid Fahrrad

  1. Etappe: Antrag
    In einem ersten Schritt war es nötig, 20 000 Unterschriften einzusammeln, damit das Volksbegehren von der Berliner Politik geprüft wird. Diese Etappe hat die Initiative mit über 100 000 gültigen Unterschriften (nach nur dreieinhalb Wochen ) bei Weitem erreicht, sodass der Senatsinnenverwaltung bereits 105.425 Unterschriften übergeben werden konnten. Dies gilt als Grundlage für einen Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens. Diese erste Etappe ist bereits geschafft.
  2. Etappe: Volksbegehren
    Anschließend prüft der Senat die Zulässigkeit des Antrags. Neben der Gültigkeit der Stimmen wurden dabei auch die rechtliche und formelle Zulässigkeit des Gesetzentwurfs geprüft. Diese Rechtsprüfung ist noch nicht abgeschlossen, sodass bisher noch keine weitere Etappe auf dem Weg zum Fahrrad-Gesetz eingeläutet werden konnte.
    Denn erst wenn diese Zulässigkeit festgestellt wird, kommt es zum Volksbegehren. Dazu müssen dem Senat die Unterschriften von sieben Prozent der Wahlberechtigten, rund 175.000, vorgelegt werden – diesmal allerdings in nur vier Monaten. Das Abgeordnetenhaus hat jetzt die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten über den Gesetzentwurf zu beraten und ihn in „seinem wesentlichen Bestand unverändert“ anzunehmen. Alternativ kann das Abgeordnetenhaus auch einen Gegenentwurf ins Rennen schicken, wie es zum Beispiel beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld der Fall war. Wird die Gesetzesvorlage nicht vom Senat angenommen, kommt es schließlich zur dritten Stufe, dem Volksentscheid Fahrrad.
  3. Etappe: der Volksentscheid Fahrrad

Aktueller Stand der Dinge:

Momentan befindet sich das Radverkehrsgesetz RadG wie oben bereits erwähnt, das mit Hilfe des Volksentscheids auf den Weg gebracht werden soll, seit über 6 Monate in der rechtlichen Prüfung durch die Senatsverwaltung. Das dauert den Initiatoren und Unterstützern des Gesetzes bei weitem viel zu lange. Denn: Bei anderen Volksentscheidsverfahren dauerte diese Prüfung oft nur vier bis acht Wochen.
Deshalb wurde im Dezember eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, die allerdings im März 2017 von den Initiatoren wieder zurückgezogen wurde. Mit dieser Rücknahme der Klage reagierte die Initiative darauf, dass der Senat den Entwurf Ende Februar schließlich doch prüfte und durchfallen ließ.

Gemeinsam weitermachen – so geht’s:

Für die Initiatoren geht es jetzt darum, weiterzumachen und den Elan des letzten Jahres weiter zu nutzen. Besonders auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus hat ein für ein fahrradfreundliches Berlin vielversprechendes Ergebnis erbracht, sodass das weiterführende Ziel nur lauten kann, noch mehr politische Unterstützung für das RadG zu gewinnen. Dabei kann sich jeder Interessierte und Fahrrad-Fan einbringen und mitmachen, damit das Gesetz schon möglichst bald Realität wird.
Wie ihr den Volksentscheid Fahrrad am besten unterstützen könnt, das erfahrt ihr auf der Homepage zum Berliner Fahrradentscheid. Dort gibt es auch alle Information über die Unterstützung des Volksentscheides mit Spenden.

 

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Geboren und aufgewachsen in der Fahrrad-Hochburg Bocholt nahe der niederländischen Grenze wurde ihr die Liebe zum Radfahren quasi in die Wiege gelegt. Am liebsten ist sie auf ihrem eigenen Hollandrad unterwegs.

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